Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2023-2027 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).
Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des Strategieplanes der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-SP) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (OHTL e.V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren.
Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.
Auf Basis der LES wurde die Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft als LEADER-Region sowie als Fischereiwirtschaftsgebiet gemäß der EU-Verordnung über den Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) anerkannt.
Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des GAP-SP sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen.
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 96) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 12.07.2023.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.
In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023 – 2027 https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/gap-strategieplan-12452.html
Richtlinie LEADER 2023 - 2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027-18218.html?_cp=%7B%7D
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (Fassung vom 22.05.2023) https://ohtl.de/fileadmin/dokumente/LES-Dateien/LES_2023_bis_2027/2023-07-20_LES_OHTL_1_ERLAEUTERUNGSTEXT_AEnderungen_angenommen.pdf
Beginn: 30.10.2024
Ende: 13.01.2025
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 10.03.2025 statt.
Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 13.01.2025 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar).
Nutzen Sie die Möglichkeit der Projektberatung vor der Abgabe Ihres Antrages und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Regionalmanagment in Königswartha in Verbindung.
Bitte denken Sie daran rechtzeitig einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren.
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha
Download Projektaufruf als PDF-Dokument: 4.Projektaufruf_2024-10-30
4.
Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 13.01.2025 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 10.03.2025 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) im Rahmen des GAP-Strategieplanes in Sachsen für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027
Förderrichtlinie LEADER - FRL LEADER/2023
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (LES in der aktuellen Fassung)