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3. Projektaufruf
3. projektna namołwa

Förderperiode 2023-2027 / LEADER-Projektaufrufe
Beginn: 15.05.2024
Ende:    07.08.2024


Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2023-2027 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).
Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des Strategieplanes der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-SP) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (OHTL e.V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren.
Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.
Auf Basis der LES wurde die Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft als LEADER-Region sowie als Fischereiwirtschaftsgebiet gemäß der EU-Verordnung über den Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) anerkannt.

Welche Projekte werden gefördert?

Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des GAP-SP sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen.

Inhalt des 3. Projektaufrufes sind folgende Maßnahmen:

Summe Budget 3. Projektaufruf:1.420.000 €
A Grundversorgung und Lebensqualität   
A 1 Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements    20.000 €
A 2 Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vielfalt   200.000 €
A 3 Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung   200.000 €
B Wirtschaft und Arbeit
B 1 Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen)
      sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
   200.000 €
C Tourismus und Naherholung
C 1 Entwicklung landtouristischer Angebote   100.000 €
C 2 Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes   150.000 €
D Bilden
D 1 Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung
      (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
     25.000 €
D 2 Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und
      Bildungsangeboten
     25.000 €
E Wohnen
E 1 Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote   200.000 €
F Natur und Umwelt
F 1 Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutz-
     maßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Erosionsschutz
     75.000 €
F 2 Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung     75.000 €
F 3 Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der
     Natur- und Kulturlandschaft sowie der Schutzgebiete
     50.000 €
G Aquakultur und Fischerei
G 1 Förderung und/oder Nutzung des sozialen und kulturellen Erbes der Region oder
      der Verbesserung der Lebensqualität der lokalen Gemeinschaft
     30.000 €
G 2 Diversifizierung traditioneller Tätigkeiten sowie Vernetzung und Erzielung von Synergieeffekten
      innerhalb der regionalen blauen Wirtschaft
     50.000 €
G 6 Wissensaustausch, Sensibilisierung und Information
     20.000 €

Wer kann einen Projektantrag einreichen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen)
  • nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
  • Lokale Aktionsgruppe LAG (OHTL e.V.)
  • Kommunen

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 96) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 12.07.2023.

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.

In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.

Rechtsgrundlagen

GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023 – 2027 https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/gap-strategieplan-12452.html 

Richtlinie LEADER 2023 - 2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027-18218.html?_cp=%7B%7D   

LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (Fassung vom 30.06.2022) https://www.ohtl.de/fileadmin/dokumente/LES-Dateien/LES_2023_bis_2027/LES_OHTL_2023-2027_Erlaeuterungstext_Stand_vom_30.06.2022_--_angenommene_AEnderung_vom_24.10.2022.pdf

Laufzeit 3. Projektaufruf

Beginn: 15.05.2024
Ende:    07.08.2024

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 28.10.2024 statt.

Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 07.08.2024 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar).

Nutzen Sie die Möglichkeit der Projektberatung vor der Abgabe Ihres Antrages und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Regionalmanagment in Königswartha in Verbindung.

Bitte denken Sie daran rechtzeitig einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren.

Kontakt und Information

Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de 
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha

Download Projektaufruf als PDF-Dokument: 3. Projektaufruf

3.

Dokumente

     

    Hinweis zum Projektaufruf

    Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 07.08.2024 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen. 

    Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 28.10.2024 statt.

    Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.

    Kontakt