Maßnahmen (Beispiele)
investiv:
- Um- und Wiedernutzung sowie Umbau/Erhalt/Anpassung und Erweiterung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke (inkl. Nahversorgung, Imbiss, Gastronomie und Gesundheitseinrichtungen) sowie deren Ausstattung und Erschließungsflächen
- mobile Nahversorgungsangebote
- Investitionen in Maschinen und Anlagen der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft, bei regionalen Lebensmittelprodukten sowie Imbiss und Gastronomie
- Erzeugung und Vermarktung regionaler oder innovativer Produkte
- Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung und mobile Lebensmittelproduktion
nicht investiv:
- Ausbau von regionalen Vertriebsstrukturen, regionaler Wertschöpfungsketten und von Netzwerken
- nachfragegerechte Überarbeitung des Webauftrittes
Indikatoren
- Anzahl geschaffener Arbeitsplätze (davon männlich/weiblich)
- Anzahl gesicherter Arbeitsplätze
- Anzahl von Existenzgründungen
- Anzahl betrieblicher Nachfolgen
- Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen
- Anzahl von geschaffenen Gesundheitseinrichtungen (Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Physiotherapie, Naturheilpraxis, Podologie, Pflegeeinrichtungen oder ähnliches)
Maßnahmenart
Projektträger | Kommune | Unternehmen | Private | Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse | LAG |
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Fördersatz* | / | 40 % | / | 70 % | / |
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, Existenzgründung 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei nichtgewerblichen Zusammenschlüssen und 50 % bei Unternehmen
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €
Allgemeine Kohärenzkriterien
- Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
- Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
- Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
- Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (B.1)
- Eine Stellungnahme der eigenen Gemeinde zum Projekt liegt vor.
- Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich. Ein Ersatzneubau ist ein Ausnahmefall, der nur zugelassen wird, wenn er aus funktionellen und technologischen Gründen zwingend erforderlich und nachhaltiger als der Erhalt des Bestandsgebäudes ist.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (B.1)
- Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
- Das Vorhaben dient der Unterstützung der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft, des traditionellen Handwerkes, der Gastronomie oder das Vorhaben unterstützt regionale Produkte.
- Durch das Vorhaben kann das Unternehmen diversifiziert werden oder das Vorhaben dient der Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge bzw. -erweiterung.
- Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge oder zur Anpassung an den demografischen Wandel bei.
- Das Vorhaben trägt zur Aufwertung einer regionaltypischen Branche bei oder verbessert die regionale Wertschöpfung.
- Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
- Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
- Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
- Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
- Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar.
- Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).