Maßnahmen (Beispiele)
investiv:
- Errichtung und Umgestaltung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristische Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
- Installation von Kunst im öffentlichen Raum
nicht investiv:
- Konzepte für Tourismus und Naherholung
- Projektmanagement für landtouristische Angebote (z. B. Zertifizierung von Rad-/Wanderwegen)
- Marketingmaßnahmen, Teilnahme Messen
- Qualifizierung überregionaler touristischer Events
Indikatoren
- Anzahl der Maßnahmen zur Saisonverlängerung
- Anzahl der Maßnahmen zur touristischen Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristischer Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
- Anzahl neu geschaffener Betten
- Anzahl erhaltener/neu geschaffener Stellplätze (Camping/Caravan)
- Anzahl geschaffener Arbeitsplätze
- Anzahl gesicherter Arbeitsplätze
Maßnahmenart
Projektträger | Kommune | Unternehmen | Private | Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse | LAG |
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Fördersatz* | 70 % | 45 % | 45 % | 70 % | 70 % |
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, digital buchbares Angebot 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 50 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 80.000 €, nicht investiv: 30.000 €
Allgemeine Kohärenzkriterien
- Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
- Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
- Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
- Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (C.1)
- Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
- Spätestens nach der Fertigstellung der Maßnahme wird der Antragsteller Mitglied im OHTL e. V. (oder einer vergleichbaren Initiative). Eine entsprechende Erklärung des Antragstellers liegt vor.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (C.1)
- Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
- Das Vorhaben ist mit weiteren touristischen Partnern/Angeboten oder mit regionalen Produkten vernetzt.
- Das Vorhaben hat eine regionale/überregionale Ausstrahlung.
- Das Vorhaben ist darauf ausgerichtet, die regionale Wertschöpfung zu verbessern.
- Das Vorhaben unterstützt saisonverlängernde Angebote oder wetterunabhängige Angebote.
- Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
- Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
- Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
- Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
- Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
- Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)