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Handlungsfeld C - Tourismus und Naherholung
Turizm a wočerstwjenje

Stärkung der touristischen Entwicklung, des Naherholungs-Freizeitangebotes und der regionalen Identität

Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote


Maßnahmen (Beispiele)

 

investiv:

  • Errichtung und Umgestaltung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristische Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
  • Installation von Kunst im öffentlichen Raum

nicht investiv:

  • Konzepte für Tourismus und Naherholung
  • Projektmanagement für landtouristische Angebote (z. B. Zertifizierung von Rad-/Wanderwegen)
  • Marketingmaßnahmen, Teilnahme Messen
  • Qualifizierung überregionaler touristischer Events

Indikatoren

  • Anzahl der Maßnahmen zur Saisonverlängerung
  • Anzahl der Maßnahmen zur touristischen Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristischer Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
  • Anzahl neu geschaffener Betten
  • Anzahl erhaltener/neu geschaffener Stellplätze (Camping/Caravan)
  • Anzahl geschaffener Arbeitsplätze
  • Anzahl gesicherter Arbeitsplätze

Maßnahmenart

  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerKommuneUnternehmenPrivateNichtgewerbliche
Zusammenschlüsse
LAG
Fördersatz*70 %45 %45 %70 %70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben. 

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, digital buchbares Angebot 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 50 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 80.000 €, nicht investiv: 30.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien

  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.

Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (C.1)

  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Spätestens nach der Fertigstellung der Maßnahme wird der Antragsteller Mitglied im OHTL e. V. (oder einer vergleichbaren Initiative). Eine entsprechende Erklärung des Antragstellers liegt vor.

Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (C.1)

  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben ist mit weiteren touristischen Partnern/Angeboten oder mit regionalen Produkten vernetzt.
  • Das Vorhaben hat eine regionale/überregionale Ausstrahlung.
  • Das Vorhaben ist darauf ausgerichtet, die regionale Wertschöpfung zu verbessern.
  • Das Vorhaben unterstützt saisonverlängernde Angebote oder wetterunabhängige Angebote.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)

C.1


Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen

Begriffsbestimmungen


LEADER Entwicklungsstrategie 2023 - 2027

www.ohtl.de/ohtl/strategie/unsere-themen/