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Handlungsfeld E - Wohnen
Bydlić

Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Maßnahme E.1 - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote


Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Um- und Wiedernutzung leerstehender oder mindergenutzter ländlicher Bausubstanz vom Wohneigentümer zu selbst genutzten Wohnraum.
  • Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für spezielle Wohnanforderungen und Zielgruppen (z. B. Mehrgenerationenwohnen, Barrierefreiheit, Wohngruppen, Bauherrengemeinschaften, etc.)

Indikatoren

  • Anzahl der Maßnahmen von Wohneigentümern zu selbst genutzten Wohnraum
  • Anzahl der Maßnahmen für spezielle Wohnanforderungen

Maßnahmenart

  • investiv
ProjektträgerKommuneUnternehmenPrivateNichtgewerbliche
Zusammenschlüsse
LAG
Fördersatz*/15 %20 %//

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben. 

Bonus - Denkmalschutz 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 25 % bei Unternehmen und 30 % bei Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - 75.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien

  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.

Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (E.1)

  • Das Gebäude wurde vor 1960 erbaut.
  • Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.

Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (E.1)

  • Das Vorhaben dient zur Schaffung eines Hauptwohnsitzes einer jungen Familie.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zum Zusammenleben im Bereich Mehrgenerationen (mind. 3 Generationen).
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
  • Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Holz, Kork, Ton, etc.).
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben dient der Kombination bzw. Zusammenlegung mehrerer Handlungsfelder der LES.

E.1


Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen

Begriffsbestimmungen


LEADER Entwicklungsstrategie 2023 - 2027

www.ohtl.de/ohtl/strategie/unsere-themen/