Maßnahmen (Beispiele)
investiv:
- Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung und Renaturierung öffentlicher nicht bedarfsgerechter Infrastruktur in Ortslagen
- Entwicklung von Erosionsschutzvorhaben
Indikatoren
- Anzahl der Maßnahmen (Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser, Starkregen, wild abfließendem Wasser, Maßnahmen zur Gewässergestaltung und Renaturierung)
- Anzahl der Abbrüche/Flächenentsiegelung
- Anzahl der Maßnahmen zum Artenschutz oder Erhalt/Entwicklung von Biotopen
Maßnahmenart
Projektträger | Kommune | Unternehmen | Private | Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse | LAG |
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Fördersatz* | 70 % | 30 % | 30 % | 70 % | 70 % |
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 40 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 50.000 €
Allgemeine Kohärenzkriterien
- Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
- Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
- Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
- Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (F.2)
- Beim Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen liegt eine Erklärung zur Folgenutzung der Fläche vor. Die geplante Folgenutzung dient den Zielen der LES.
- Es werden einheimische und standortgerechte Arten unterstützt.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (F.2)
- Durch das Vorhaben wird eine vormals bebaute Fläche entsiegelt.
- Die Qualität der Nachnutzung von (entsiegelten) Flächen wird gewährleistet durch Grünfläche/Abstandsgrün, öffentliche Nutzung oder Grund- und Nahversorgung.
- Das Vorhaben verbessert das Ortsbild erheblich.
- Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
- Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
- Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
- Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
- Das Vorhaben stärkt die Biotopvernetzung, schützt bedrohte Arten, unterstützt eine Schutzgebietskonzeption und/oder erhöht die biologische Vielfalt.
- Das Vorhaben führt zur Verbesserung beim Hochwasser- und Starkregenschutz.
- Das Vorhaben unterstützt die Neuanlage oder Renaturierung naturnaher Kleingewässer und schafft naturnahe Uferbereiche.