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Handlungsfeld F - Natur und Umwelt
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Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft einschließlich Schutz der Ressourcen

Maßnahme F.2 - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung


Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung und Renaturierung öffentlicher nicht bedarfsgerechter Infrastruktur in Ortslagen
  • Entwicklung von Erosionsschutzvorhaben

Indikatoren

  • Anzahl der Maßnahmen (Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser, Starkregen, wild abfließendem Wasser, Maßnahmen zur Gewässergestaltung und Renaturierung)
  • Anzahl der Abbrüche/Flächenentsiegelung
  • Anzahl der Maßnahmen zum Artenschutz oder Erhalt/Entwicklung von Biotopen

Maßnahmenart

  • investiv
ProjektträgerKommuneUnternehmenPrivateNichtgewerbliche
Zusammenschlüsse
LAG
Fördersatz*70 %30 %30 %70 %70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben. 

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 40 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 50.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien

  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.

Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (F.2)

  • Beim Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen liegt eine Erklärung zur Folgenutzung der Fläche vor. Die geplante Folgenutzung dient den Zielen der LES.
  • Es werden einheimische und standortgerechte Arten unterstützt.

Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (F.2)

  • Durch das Vorhaben wird eine vormals bebaute Fläche entsiegelt.
  • Die Qualität der Nachnutzung von (entsiegelten) Flächen wird gewährleistet durch Grünfläche/Abstandsgrün, öffentliche Nutzung oder Grund- und Nahversorgung.
  • Das Vorhaben verbessert das Ortsbild erheblich.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben stärkt die Biotopvernetzung, schützt bedrohte Arten, unterstützt eine Schutzgebietskonzeption und/oder erhöht die biologische Vielfalt.
  • Das Vorhaben führt zur Verbesserung beim Hochwasser- und Starkregenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Neuanlage oder Renaturierung naturnaher Kleingewässer und schafft naturnahe Uferbereiche.

F.2


Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen

Begriffsbestimmungen


LEADER Entwicklungsstrategie 2023 - 2027

www.ohtl.de/ohtl/strategie/unsere-themen/