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Handlungsfeld G - Aquakultur und Fischerei
Akwakultura a rybarstwo

Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften

Maßnahme G.5 - Steigerung der Energieeffizienz, Verringerung des CO2-Ausstoßes und Anpassung an den Klimawandel


Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • energieeffiziente Verfahrenslösungen


nicht investiv

  • Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energiesystemen

Indikatoren

  • Anzahl der Maßnahmen
  • Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze
  • Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze
  • Anzahl der Kooperationen

Maßnahmenart

  • investiv, nicht investiv
ProjektträgerKommuneUnternehmenPrivateNichtgewerbliche
Zusammenschlüsse
LAG
Fördersatz*50 %50 %50 %50 %50 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben. 

Bonus/Hinweis - erhöhter Fördersatz (zwischen 50 % bis 100 %) ist nach RL AuF/2023 Ziffer V, Nummer 2 möglich (siehe 5.3 LES)
Mindestzuschuss - 2.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien

  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.

Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (G.5)

  • keine

Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (G.5)

  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Etablierung regionaler Produkte.
  • Das Vorhaben ist mit weiteren Fischereibetrieben, weiteren touristischen Angeboten oder mit Projekten der regionalen Erzeugung vernetzt.
  • Durch das Vorhaben kann das Unternehmen diversifiziert werden oder das Vorhaben dient der Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge bzw. -erweiterung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Gewässerökologie und/oder der Pflege der Kulturlandschaft.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.

G.5


Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen

Begriffsbestimmungen.pdf


Antragsunterlagen SAB

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