Projektträger | nichtgewerbliche Zusammenschlüsse | Kommunen |
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Fördersatz % | 80 | 80 |
Höchstzuschuss € | 200.000 | 200.000 |
A.4
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Umnutzung = Die Bausubstanz erhält durch die Maßnahme eine andere als die gegenwärtige Nutzung. Umnutzungen sind lt. Sächsischer Bauordnung im Regelfall baugenehmigungspflichtig.
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse = Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften