Projektträger | Unternehmen* | Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse | Kommunen |
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Fördersatz % | |||
Höchstzuschuss € |
B.3
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Inanspruchnahme anderer Förderprogramme vorrangig.
Unternehmen = sind alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen (dies können z.B. auch Kommunen, Vereine oder Privatpersonen sein, wenn sie z.B. im Rahmen der Projektumsetzung als gewerblicher Vermieter auftreten)
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse = Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften