Projektträger | Natürliche Personen | Unternehmen* | Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse | LAG (OHTL e.V.) | Kommunen |
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Fördersatz % | 75 | 50* | 75 | 75 | 75 |
Höchstzuschuss € | 100.000 | 100.000 | 100.000 | für Maßnahmenbündel | 100.000 |
* Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
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Unternehmen = sind alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen (dies können z.B. auch Kommunen, Vereine oder Privatpersonen sein, wenn sie z.B. im Rahmen der Projektumsetzung als gewerblicher Vermieter auftreten)
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse = Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften
Öffentliche Zugängigkeit = die Anlage ist mindestens samstags, sonntags und an einem weiteren Wochentag tagsüber zugänglich und die Öffnungszeiten sind bekannt gemacht