Projektträger | Natürliche Personen | Unternehmen | Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse | LAG (OHTL e.V.) | Kommunen |
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Fördersatz % | Richtlinie Aquakultur und Fischerei, AuF/2016 | ||||
Höchstzuschuss € |
K
Zu den Maßnahmeinhalten ist die Richtlinie Aquakultur und Fischerei, RL AuF/2016 zu beachten.
Unternehmen = sind alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen (dies können z.B. auch Kommunen, Vereine oder Privatpersonen sein, wenn sie z.B. im Rahmen der Projektumsetzung als gewerblicher Vermieter auftreten)
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse = Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften