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21. Projektaufruf
21. projektna namołwa

Förderperiode EPLR 2014-2020/ LES OHTL
Beginn: 08.03.2022
Ende:    08.04.2022


Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2014-2020 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des EPLR (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Sachsen) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (OHTL e.V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren. Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.
Die aktuelle Förderperiode 2014-2020 wurde um zwei Jahre bis 2022 verlängert. Die LEADER-Entwicklungsstrategie Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft behält in dieser Übergangszeit weiter ihre Gültigkeit und wurde um zusätzliche Mittel aufgestockt.

Welche Projekte werden gefördert?

Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des EPLR des Freistaates Sachsen 2014-2020 sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen und einen Mehrwert gegenüber Standardmaßnahmen aufweisen.

 

Inhalt des 21. Projektaufrufes sind folgende Maßnahmen:
MaßnahmeFörderbetrag
Summe Budget 21. Projektaufruf:   317.641 €
C Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes    200.000 €
D   Abbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung      50.000 €
F   Neubau und Aufwertung öffentlich zugänglicher Plätze und Freiflächen      67.641 €

Wer kann einen Projektantrag einreichen?

Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein:

  • natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Unternehmen (alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen)
  • nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 66) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 15.12.2014. Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.

In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/4339.htm) begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR)
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm 
Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm  
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (Fassung vom 13.12.2022)
https://www.ohtl.de/fileadmin/dokumente/LES-Dateien/2021-12-13_LES-OHTL_AEnderungen-angenommen.pdf 

Laufzeit 21. Projektaufruf

Beginn: 08.03.2022
Ende:    08.04.2022

Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 08.04.2022 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen. Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar).

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 30.05.2022 um 13 Uhr statt.

Bitte denken Sie daran rechtzeitig einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren.

Kontakt und Information

Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60, Telefax: 035931-165 85
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de 
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha

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