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Beitragsordnung des OHTL e.V.
Přinoškowy porjad


§1 Geltungsbereich

Die Beitragsordnung gilt für alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder für ihre Mitgliedschaft im Geschäftsjahr. Der Beitrag wird als Jahresbeitrag erhoben.

 

§2 Beitragshöhe

(1) Die Jahresbeiträge werden erhoben in Höhe von:

  • 12,00 EURO für Privatpersonen (natürliche Personen),
  • 100,00 EURO für Vereine, Unternehmen und sonst. Gesellschaften (juristische Personen),

  • Städte und Gemeinden (juristische Personen) der LEADER-Gebietskulisse zahlen den Beitrag auf Basis der förderfähigen Einwohnerzahlen, wie sie in der lokalen Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2023 bis 2027 gelistet sind, wie folgt:
    1,50 Euro/ Einwohner für Regionalentwicklung
    0,50 Euro/ Einwohner für Tourismus

    In begründeten Fällen kann der Vorstand eine Sonderregelung beschließen.

(2) Der Mitgliedsbeitrag ist zum 28.02. eines Kalenderjahres fällig. Basis für die Zahlung ist die vom Vorstand veranlasste Rechnung.

(3) Bei einem Beitritt im Verlauf des Kalenderjahres ist für jeden vollen Mitgliedsmonat des Beitrittsjahres ein Zwölftel des Jahresbeitrages zu entrichten.

(4) Bei unbegründeter Nichtzahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge erfolgt die Mahnung. Geht daraufhin der Mitgliedsbeitrag nicht bis spätestens 30.06. des Jahres ein, kann der Ausschluss durch den Vorstand erfolgen.

 

§3 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft und wurde zum 28.08.2015, zum 25.09.2017 sowie zum 06.02.2023 geändert.

 

Beitragsordnung ab 2023 OHTL_2023-02-06.pdf

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OHTL

Vorstand des OHTL e.V.

Vorsitzender: Gerd Schuster

Schriftführer: Katharina Jurk
Schatzmeister: Swen Nowotny
Beisitzer: Torsten Roch, Tobias Kockert, Markus Posch und Hubertus Rietscher


Mitglied werden

Für die aktive Mitgestaltung und eine optimale Umsetzung der Fördermittel in der LEADER-Region der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (OHTL) sollten Sie sich für die Mitgliedschaft im Verein zur Entwicklung der OHTL entscheiden.

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