Die Beitragsordnung gilt für alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder für ihre Mitgliedschaft im Geschäftsjahr. Der Beitrag wird als Jahresbeitrag erhoben.
(1) Die Jahresbeiträge werden erhoben in Höhe von:
(2) Der Mitgliedsbeitrag ist zum 28.02. eines Kalenderjahres fällig. Basis für die Zahlung ist die vom Vorstand veranlasste Rechnung.
(3) Bei einem Beitritt im Verlauf des Kalenderjahres ist für jeden vollen Mitgliedsmonat des Beitrittsjahres ein Zwölftel des Jahresbeitrages zu entrichten.
(4) Bei unbegründeter Nichtzahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge erfolgt die Mahnung. Geht daraufhin der Mitgliedsbeitrag nicht bis spätestens 30.06. des Jahres ein, kann der Ausschluss durch den Vorstand erfolgen.
Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft und wurde zum 28.08.2015, zum 25.09.2017 sowie zum 06.02.2023 geändert.
Beitragsordnung ab 2023 OHTL_2023-02-06.pdf
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OHTL
Schriftführer: Katharina Jurk
Schatzmeister: Swen Nowotny
Beisitzer: Torsten Roch, Tobias Kockert, Markus Posch und Hubertus Rietscher
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