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5. Projektaufruf
5. projektna namołwa

Regionalbudget OHTL 2024
Beginn:   18.04.2024
Ende:      15.05.2024


Zielstellung:

Förderung von Kleinprojekten bis max. 20.000 Euro (brutto)
Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.

Budgethöhe: 145.000 Euro

RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha

einzureichen bis: Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 15.05.2024 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de  zu senden.

Datum Auswahl: 10.06.2024

Projektumsetzung: bis 15.10.2024

Datum Abrechnung: 31.10.2024 (spätester Abrechnungstermin)

Inhalt des Aufrufes:

Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:

Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:

Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:

• Ankauf von Grundstücken,
• Kauf von Tieren,
• gebrauchte Gegenstände,
• Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
• Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
• Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
• gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
• Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
• Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender
  Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
• Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
• einzelbetriebliche Beratung,
• Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
• Personalleistungen.

Es werden nur Kleinprojekte gefördert, die folgenden Maßnahmen der LES 2023-2027 zuordenbar sind:

  • A.3 Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung (z.B. bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, öffentlich nutzbaren Einrichtungen und deren Ausstattung, bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sport- und thematischen Spielplätzen, generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes)
  • C.1 Entwicklung landtouristischer Angebote (z.B. Errichtung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur, z.B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristische Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u.a.)

Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden (Gebietskulisse: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/download/20230417_Gebietskulisse_2023_2027_Kurzversion.pdf).

Durchführungszeitraum:

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.

Das Kleinprojekt ist bis zum 15.10.2024 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 31.10.2024.

Antragsteller:

Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein:

• Kommunen
• nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.
  rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)


Höhe der Förderung: 80%

Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.

Der Maximalzuschuss beträgt 16.000 Euro (Projektgesamtkosten 20.000 Euro brutto).

Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).

Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Notwendige Unterlagen:

• Projektantrag (Anlage 1) mit genauer Beschreibung des Vorhabens
• Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw.
  Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
• Finanzierungsplan
• Nachweis der Eigenmittel
• Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
• Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
• De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Auswahlkriterien (Anlage 2) im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde. Die Auswahlkriterien und die beizubringenden Unterlagen für das Regionalbudget sind veröffentlicht unter https://www.ohtl.de/foerderung/aufrufe-rb/ .

Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.

Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 10.06.2024 statt.

Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027 vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl der querschnittsthemen-relevanten Kriterien. Wenn dann weiter Punktegleichheit vorliegt, wird das Projekt mit dem niedrigeren beantragten Zuschuss ausgewählt. Bei weiterer Punktegleichheit wird das Projekt mit den höheren Gesamtkosten bevorzugt, weil davon auszugehen ist, dass der Mehrwert für die Region größer ist.

Mindestkriterien:

• Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
• Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des
  Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies
  umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen
  persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter
  https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf  eingibt. 
• Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht
  im notwendigen Umfang realisieren kann.
• Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.

Publizitätsanforderungen:

5.

Dokumente

 

Hinweis zum Projektaufruf

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 15.05.2024 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de  zu senden.

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 10.06.2024 statt.

Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.

Broschüren

Regionalbudgets im ländlichen Raum / Sachsen / Ergebnisse des 4. Aufrufs 2022

Regionalbudgets im ländlichen Raum / Sachsen / Ergebnisse des 3. Aufrufs 2021

Kontakt

Rechtsgrundlagen

 

Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0002000-2023.pdf  

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
https://ohtl.de/ohtl/strategie/unsere-ziele/   

Räumlicher Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung:
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/download/20230417_
Gebietskulisse_2023_2027_Kurzversion.pdf


Vergangene Aufrufe

 1. Aufruf Regionalbudget 2020 (abgeschlossen)

 2. Aufruf Regionalbudget 2021 (abgeschlossen)

 3. Aufruf Regionalbudget 2022 (abgeschlossen)

 4. Aufruf Regionalbudget 2023 (abgeschlossen)